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Allgemein

Gendergutachten: 6000 € Steuergeld zum Fenster rausgeschmissen!

„Gendern“ – was ist das eigentlich?

Die deutsche Sprache ist ursprünglich nicht geschlechtergerecht, d. h. sie verwendet oft nur männliche Ausdrucksformen (das sog. „generische Masculinum“), wobei aber auch Frauen gemeint sind. „Der Wähler“ hat entschieden, „die Bürger“ erwarten dies und das, und „die Beamten“ kriegens mal wieder nicht gebacken. Die Wählerinnen, Bürgerinnen und Beamtinnen sind einfach mitgemeint, aber kommen halt nicht vor. Und die sog. „Andersgeschlechtlichen“ erst recht nicht; obwohl die im Personenstandsregister jetzt ein „d“ (divers) kriegen, neben dem „m“ (männlich) und dem „w“ (weiblich), und sogar eigene Toiletten – wie immer die auch aussehen mögen (?).

Diese Sprache haben (zunächst) Frauen beanstandet, sicherlich zu Recht. Denn nach erheblichen Diskussionen hat auch der Gesetzgeber eingesehen, dass, aus einer Vielzahl von Gründen, die Sprache unbedingt die geschlechtliche Vielfalt der Menschen aufnehmen und wiedergeben muss. Das kann man aus dem Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Grundgesetz und dem Persönlichkeitsrecht des Art. 2 herleiten und in vielfältiger Weise gesellschaftlich und linguistisch begründen.

Jedenfalls bestimmen jetzt etliche Gesetze, dass auch die Sprache geschlechtergerecht sein muss. Das Bundesgleichstellungsgesetz sagt wörtlich in § 4 Abs. 3:

Die Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Bundes, die Dienstvereinbarungen der Dienststellen sowie die Satzungen, Verträge und Vertragsformulare der Körperschaften, Anstalten und Stiftungen sollen die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich zum Ausdruck bringen. Dies gilt auch für den Schriftverkehr.

Sollen“ heißt  hier natürlich „müssen“.

Der Genderstern

In diesem Juni-Blog haben wir uns am 28. Februar 2021 über das Gendern lustig gemacht, genauer, über die Verwendung des sogenannten „Gendersterns“.

Die Bürger*innen haben es satt, an Leib und Gut von Einbrecher*innenBetrüger*innenWirtschaftsstraftäter*innen, ja sogar Kartentrickser*innen und Umweltsünder*innen geschädigt zu werden. Das trifft jeden von uns, und jede auch! Dem schieben unsere Politiker*innen jetzt einen Riegel vor und sagen Verbrecher*innen und sonstigen Bösewicht*innen (geht das? Bösewichtinnen?) den Kampf an!

So wird die schöne deutsche Sprache zunehmend versaut – als ob wir keine anderen Sorgen hätten.

Hannover mal ganz vorn!

Die Landeshauptstadt Hannover findet Gendern erkennbar nicht nur lustig, sondern hält es für eine Verpflichtung der Behörden. Sie hat deshalb am 18. Januar 2019 eine Empfehlung für eine geschlechtergerechte Verwaltungssprache“ herausgegeben. „Mit Zustimmung des Oberbürgermeisters und der Dezernent*innenkonferenz wird mit diesen neuen Regelungen die aus dem Jahr 2003 stammende „Empfehlung für eine zeitgemäße, Frauen und Männer angemessen berücksichtigende Verwaltungssprache“ abgelöst.“

Die Regelungen (die also nicht nur Empfehlungen, sondern Gebote sind) enthalten neben akzeptablen und einigermaßen ulkigen Vorgaben auch Angaben zur Verwendung des Gendersterns.

  • Akzeptabel ist sicherlich die sog. „Beidnennung“ (Paarform), also „Lehrerinnen und Lehrer“ oder „Bürgerinnen und Bürger“;
  • Ulkig sind so Sprachvorschläge wie „Redepult“ statt „Rednerpult“ – aber wahrscheinlich sind die hannoveranerischen Rednerinnen ein bisschen kleinlich;

Der Genderstern in Hannover

„Eine geschlechtsumfassende Ansprache ist nicht immer möglich. In diesen Fällen gilt es den Genderstar zu nutzen. Der Genderstar, dargestellt durch ein Sternchen* zwischen der maskulinen und femininen Endung dient als sprachliches Darstellungsmittel aller sozialen Gechlechter und Geschlechtsidentitäten.

Der Ingenieur / die Ingenieurin   –   der*die Ingenieur*in

(in solchen Fällen wird der Genderstar auch zwischen den Artikeln gesetzt, um auf die Vielfalt der Geschlechter hinzuweisen.)“

Nicht nur ulkig, sondern, jedenfalls unserer Meinung nach, blöd ist die Anweisung, anstatt „liebe Kolleginnen und Kollegen“ immer zu schreiben (und zu sagen – mit kleinem Schluckauf im Wort):

„Liebe Kolleg*innen“.

Diese Sternchen-Anweisung hat, wie eigentlich die ganze Empfehlung, zu Widerspruch und Widerstand geführt. Das ist nicht verwunderlich, weil das Gendern insgesamt, vor allem aber die Verwendung der Genderzeichen Stern, Schrägstrich und Doppelpunkt sowie Großbuchstabe mitten im Wort, von den Bürgerinnen und Bürgern (also von den Bürger*innen bzw. Bürger:innen bzw. BürgerInnen) überwiegend abgelehnt wird.

„Die Mehrheit der Deutschen lehnt damit Formulierungen wie „Zuhörende“ statt „Zuhörer“ und die Nutzung des großen Binnen-I („WählerInnen“) in der Schriftsprache ebenso ab wie eine Pause vor der zweiten Worthälfte („Pendler_innen“) in der gesprochenen Sprache. Frauen bewerten die gendergerechte Sprache insgesamt positiver als Männer, dennoch stieg bei ihnen die Ablehnung von 52 auf 59 Prozent“.

Die Rettung: ein Gendergutachten

Am 16. Dezember 2021 berichtet der NDR:

„Vor drei Jahren führte die Landeshauptstadt Hannover in der Verwaltung gendergerechte Sprache und Genderstern ein. Daraufhin gab es viel Kritik. Ein Rechtsgutachten bestätigt nun das Vorgehen.“

Hannover selbst lässt sich frohgemut in Internet wie folgt ein:

Geschlechtergerechte Sprache

Gutachten bestätigt: Genderstar verwirklicht Verfassungsauftrag

Die Verwaltungsarbeit der Landeshauptstadt Hannover ist rechtskonform, wenn die geschlechtsumfassende Sprache inklusive des Gendersterns verwendet wird. Das ergab ein Rechtsgutachten einer Professorin der Rechtswissenschaften von der Humboldt-Universität zu Berlin, das am 16. Dezember veröffentlicht wurde. Die Stadt hatte das Gutachten beauftragt.“

Das Gutachten hat die Frau Professorin Dr. Ulrike Lembke erstattet, die den Lehrstuhl für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien der Humboldt Law Clinic Grund- und Menschenrechte der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität Berlin innehat.

Es hat den Titel:

Geschlechtergerechte Amtssprache

Zur Einschätzung der Rechtswirksamkeit von Handlungsformen der Verwaltung bei Verwendung des Gendersterns oder von geschlechtsumfassenden Formulierungen.

Hannover hat dafür € 6.000,00 bezahlt.

Pseudo-rechtliches Gutachten gegen Pseudo-generisches Masculinum?

Wenn man sich so die Pressestimmen und sonstigen Kommentare im Internet ansieht, dann gewinnt man den Eindruck, Frau Prof. Lembke hätte rechtlich einwandfrei dargelegt, dass eine Rechtsverpflichtung zur Verwendung des Gendersterns aufgrund des Gleichheitsgebots der Verfassung bestehe.

Das hat sie aber nicht!

Das Gutachten hat 123 Seiten und insgesamt 436 Fußnoten. Es enthält auf den ersten rund 100 Seiten die jedem einigermaßen bewanderten Juristen bekannten Binsenwahrheiten, die längst schon Binsenrechtsregeln sind – s. Sprachgebot im Gleichstellungsgesetz. Die juristischen Herleitungen sind nicht immer sauber, zumindest diskussionswürdig, wie die Heranziehung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur sog. „Dritten Option“. Auch findet man gelegentlich polemische Ausführungen, die in einem Rechtsgutachten nichts zu suchen haben, weil sie fehlenden Abstand zum Gegenstand des Gutachtens indizieren. Die Argumente rund um das Gendern werden ausgewalzt, aber durchaus selektiv, Gegenargumente werden herabgewürdigt, rechtliche Schlussfolgerungen sind nicht immer zwingend – kurzum: man „merkt die Absicht…“ ( „Torquato Tasso“, Johann Wolfgang von Goethe (II,1).

Das rechtliche Ergebnis dieses Gutachtens fasst Hannover selbst völlig richtig zusammen wie folgt:

Der Expertise zufolge entfalten Auffassungen des Deutschen Rechtschreibrates keinerlei Einfluss auf die Rechtswirksamkeit und Verbindlichkeit des Verwaltungshandelns. Die Rechtschreibregelungen hätten eine reine Ordnungsfunktion. Die Regelungen zu geschlechtergerechter Verwaltungssprache dienten dagegen der Konkretisierung von Grundrechten und der Aktualisierung der Gesetzesbindung der Verwaltung. Folglich sei aus rechtlicher Sicht die geschlechtergerechte Amtssprache inklusive des Gendersterns nicht irregulär, sondern garantiere „verfassungskonformes staatliches Sprachhandeln“ im demokratischen Rechtsstaat.

Oder mit anderen Worten:

Gendern ist nicht rechtswidrig, sondern zulässig. Das gilt auch für den Genderstern, den die Verfasserin des Gutachtens für sinnvoll und wünschenswert hält – eine Rechtspflicht zu seiner Verwendung aber gibt es nicht!

Unsere Meinung schon immer!

Aber:

Wir haben starke Bedenken, ob eine Behörde ihre Mitarbeiter, wie in Hannover geschehen, anweisen kann, zu gendern, vor allem aber den Genderstern zu benutzen. Unser Sprachstil ist ein fester Bestandteil der Persönlichkeit. „Der Mensch ist Mensch nur durch Sprache.“ – Johann Gottfried von Herder. „Das Menschlichste, was wir haben, ist doch die Sprache.“ – Theodor Fontane. Gendersterne und andere Hilfszeichen mitten im Wort werden bisher von der Mehrzahl der Menschen deutscher Sprache abgelehnt.

Wir meinen deshalb, dass Hannover die Mitarbeiter nicht zwingen kann, den „Genderstar„, wie er dort genannt wird, anzuwenden. Etwas anderes gibt auch das Gutachten nicht her.

Résumé mithin:

Außer Spesen nix gewesen!

Dr. Wolfgang Lipps

Ein Gedanke zu „Gendergutachten: 6000 € Steuergeld zum Fenster rausgeschmissen!

  • Dr Thomas Jäger

    Liebe Salzstreuer und Salzstreuer : * Innen,
    Karl Kraus soll einmal Österreich als „Versuchsstation des Weltirrsinns“ bezeichnet haben.
    Wir haben unserem Nachbarland längst den Rang abgelaufen.
    Herzliche Grüße
    Tom

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