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Frau Baerbocks Etikettenschwindel

Als DER SPIEGEL am 23. April Frau Baerbock mit ihrer Zustimmung zur „Politikwissenschaftlerin mit Völkerrechtsabschluss“ machte, haben wir das im vorigen Beitrag richtiggestellt.

Das war keine besondere Rechercheleistung – wenn man „Vordiplom Politikwissenschaftgoogelt, dann bekommt man Frau Baerbocks akademische Angaben in Hülle und Fülle erläutert – einiges davon ist richtig, vieles ist ungenau oder falsch. Die Vermutung und stellenweise sogar Behauptung, Frau Baerbock könne einen Bachelor-Abschluss haben, wurde von ihr wahrscheinlich bislang gern geduldet, aber so nie behauptet – auch Zweifel an ihrem Master-Diplom der Universität London, LSE (London School of Economics and Political Science) sind formal unberechtigt – sie hat eins!

Aber wer sich anheischig macht, dieses Land zu regieren, muss den Wählerinnen und Wählern gegenüber ehrlich sein.

Deshalb meldet sich am 11. Mai ein Mensch namens Andreas Kappler, seines Zeichens Wahlkampfsprecher der Grünen, und erklärt auf Twitter – dem beliebtesten Kommunikationsmittel der Mächtigen – zu seiner Chefin:

In Hamburg hatte sie Politische Wissenschaft auf Diplom mit Nebenfach Öffentliches Recht/Europarecht studiert. Da zu der Zeit in DE Bachelor+Master noch nicht flächendeckend eingeführt waren, war damals u.a. das Vordiplom Grundlage für Aufnahme von Masterstudiengängen im Ausland.

Dazu packt er eine Kopie eines Vordiploms im Fach Politische Wissenschaft an der Uni Hamburg und eine Kopie der Master-Urkunde der LSE.

Hierzu erklärt der bekannte Plagiatsjäger Stefan Weber, nach seinen (in seinem Blog offengelegten) Recherchen habe damals das Vordiplom bei der LSE als Zulassungsvoraussetzung genügt. Er meint dann:

Auf jeden Fall hat sich Frau Baerbock nichts zu Schulden kommen lassen“.

Da liegt er falsch.

Bei genauer Betrachtung ist die Beschreibung des akademischen Lebenslaufs von Frau Baerbock und damit auch Herrn Kappler eindeutig ein

Etikettenschwindel zur Wählertäuschung!

Denn:

1. Vordiplom und LSE

Die Anforderungen der LSE an die Leistungen, die ein Nicht-Jurist dartun muss, wenn er zum Masterstudiengang mit dem Abschluss „Master of Laws“, LLM, zugelassen werden will, sind sehr hoch. Sie waren allerdings 2004 noch niedriger, aber auch damals genügte, wie Herr Weber übersieht, ein Vordiplom allein nicht, sondern die Antragstellerin musste, um überhaupt in die engere Auswahl zu kommen, nicht nur ein Vordiplom vorweisen, sondern other intermediate qualification, provided that you have also taken a third year (at least two semesters) of substantive study beyond that point – also weitergehende gehaltvolle Studien darüber hinaus für drei ganze Jahre!

Wie hat Frau Baerbock das wohl hingekriegt?

Da bei der LSE so gut wie nichts mehr im Archiv liegt, kann nur sie allein das aufklären – unsere dahingehende Bitte hat sie allerdings bis heute nicht beantwortet.

2. Der „Völkerrechtsabschluss“.

Herrn Kappler lässt Frau Baerbock behaupten: „Annalena Baerbock hat in Hamburg und London studiert und ihr Studium an der [London School of Economics & Political Science] mit einem Master of Laws in Public International Law abgeschlossen.“.

Das sieht doch nach einem geregelten Studiengang aus, der mit dem höchsten juristischen Grad, dem Master, „abgeschlossen“ wurde.

Auch das ist falsch.

Der Masterlehrgang an der LSE bietet verschiedene Inhalte und Möglichkeiten, darunter auch die der Spezialisierung – „You can either expand your horizons by engaging with diverse legal areas, or alternatively focus on a particular subject area and choose to graduate with a specialist LLM.“

Frau Baerbock hat letzteres gewählt und den Studiengang „Völkerrecht für bewaffnete Konflikte und Gewalt“ gewählt. Die LSE teilt uns demgemäß mit:

“Annalena completed their dissertation in the course ‘LL4T1 The International Law of Armed Conflict and the Use of Force – Dissertation’ and achieved a percentage of 67%.”

Mit anderen Worten: sie hat eine Arbeit von mindestens 30 Seiten über dieses Thema verfasst und dafür den LLM bekommen – das ist aller Ehren wert, aber nun wahrhaftig kein Studienabschluss, der sie berechtigt, sich als Master of Laws, also als Volljuristin oder auch nur als Völkerrechtlerin zu bezeichnen.

Fazit: welchen akademischen Grad hat Frau Baerbock?

Sie ist LLM, aber der ist ein Etikettenschwindel – er bezeichnet sie als etwas, das sie nach Ausbildung und Leistung nicht ist!

Deshalb darf sie sich über Beurteilungen wie diese auch nicht wundern:

Baerbock schafft nach acht Jahren Studium in Hamburg, was andere in der halben Zeit schaffen: Ein Vor-Diplom. Sie ergattert an einer renommierten Hochschule Londons einen Master. Und ihr Versuch, einen Doktor zu machen, liegt auf Eis. Berufserfahrung hat sie praktisch keine, von Erfolgen auch keine Spur – wenn man von der Fähigkeit absieht, dem philosophierenden Robert den Weg zum Kanzleramt zu verhageln.“

Mancher Schein trügt eben!

Ihr

Dr. Wolfgang Lipps

Ein Gedanke zu „Frau Baerbocks Etikettenschwindel

  • Hans-Dieter Pfannenstiel

    Noch ein Wort zum beruflichen Hintergrund und zur Ausbildung der Mitglieder des Bundesvorstandes der Grünen. Quelle: Internetseite der Partei
    zu A. Baerbock ist nichts hinzuzufügen.
    M. Kellner: Studium Politikwissenschaften, Abschluss? Keine Berufstätigkeit außer der Parteiarbeit.
    R. Habeck: Studium Philosophie, Germanistik, Philologie mit Magister und Promotion abgeschlossen, außer politischen und Parteiämtern 9 Jahre freier Schriftsteller.
    J. Schäfer: studiert Soziologie und Philosophie, wo? wann Abschluss? außer Parteifunktionen keine Berufstätigkeit.
    R. Lang: studiert Rechtswissenschaften, wo? wann Abschluss? außer Parteifunktionen keine Berufstätigkeit.
    M. Urbatsch: Magister BWL und Philosophie, 12 Jahre Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens.
    Eine Partei mit Vorstandsmitgliedern, die mitten im wahren Leben stehen, die Probleme der Menschen aus eigenem Berufsleben bestens kennen, die den naturwissenschaftlichen Hintergrund haben, um die Probleme der sog. Energiewende einschätzen und stemmen zu können, schickt sich an, unser Land weiter in eine Richtung zu verändern, die den meisten Deutschen wohl nicht gefällt. Falls dem so wäre, müssten sie noch mehr Wählerstimmen bekommen. Machen wir am 26. September 2021 unser Kreuz auf dem Wahlzettel also bitte nicht bei den Grünen. Wir Menschen auf dem Lande, ohnehin Stiefkinder der Politik, hätten unter einem Landwirtschaftsminister Dr. Hofreiter nichts Gutes zu erwarten!

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