Wohnungsbestände enteignen – dümmer geht’s nimmer!
Bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus hat „Die Linke“ über 25% der Stimmen erhalten. Sie hat daraufhin als Erste den Anspruch darauf, die Regierung in Berlin zu bilden.
Wesentlich zu diesem Erfolg hat die in hämmernder Wiederholung vorgetragene Wahlaussage beigetragen, die Linke werde die großen Wohnungsgesellschaften in Berlin enteignen bzw., richtiger, „vergesellschaften“. Sie behauptet, die großen Wohnungsgesellschaften zahlten eine Milliarde EURO an ihre Aktionäre, und das aus den Mieten. Die Enteignung bzw. Vergesellschaftung mache dagegen Wohnen bezahlbar.
Das scheinen 468000 Wähler zu glauben. Davon stammen 16.000 von der CDU, 39.000 von der SPD, 57.000 von den Grünen und 75.000 von Nichtwählern (von allen Parteien sind das die meisten). Und viele dieser Wähler sind jung oder Frauen. Erstaunlich.
Aber die sind natürlich fast alle Mieterinnen oder Mieter!
Und die finden die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände erkennbar wunderbar.
Enteignung oder Vergesellschaftung
Das sind, um genau zu sein, zwei verschiedene Paar Stiefel, aber sie sind sich sehr ähnlich – wie Stiefel eben. Die Enteignung erlaubt das Grundgesetz, unsere Verfassung, in Art. 14 Abs. 3, der lautet:
(3) 1Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. 2Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. 3Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. 4Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
Die Vergesellschaftung steht in Art. 15, der lautet:
1Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. 2Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Absatz 3 Satz 3 und 4 entsprechend.
Wie funktioniert das, wenn es denn funktioniert?
Die feinen juristischen Unterschiede beider Regeln sind hier nicht von Bedeutung, weil insbesondere die Entschädigung dieselbe ist. Klar ist jedenfalls, dass die Vergesellschaftung zunächst ein Gesetz des Abgeordnetenhauses von Berlin erfordert, mit dem der Vorgang und die Entschädigung und ihre Höhe ganz genau bestimmt werden müssen. Dann müsste eine Anstalt des öffentlichen Rechts gegründet werden, die den Wohnungsbestand übernehmen soll. Die muss dann die Übernahme finanzieren, wohl durch Bankkredite gegen Sicherheit durch Abtretung von Mietansprüchen über eine lange Zeit, mindestens 30 Jahre. Dann muss eine notarielle Übernahme der Wohnungen gegen Entschädigung erfolgen.
Da reden wir dann von mindestens 23 Milliarden EURO, oder eher 30 oder 40 Milliarden. Genau weiß das keiner, aber es wird mit Sicherheit sehr teuer!
Dagegen kann natürlich geklagt werden, und wird das auch. Derartige Klagen dürften viele Jahre dauern. Und kosten Geld. Und sind höchst unsicher – ist die Vergesellschaftung in den Augen der Gerichte zulässig, ist sie verhältnismäßig, ist die Entschädigung angemessen, usw. usf.
Eine „Bergetappe!“
Zudem beabsichtigt der Bund, diese Vergesellschaftung durch Gesetz zu stoppen.
Das wird schwer, sehr schwer
Es wird auch langwierig. Vor allem aber: es macht die betroffenen Wohnungen keineswegs spürbar preisgünstiger. Denn die Aktionäre von Vonovia und Co. bekommen dann zwar keine Dividende mehr, aber die finanzierenden Banken bekommen Zins und Tilgung, und zahlen dann halt die Dividenden an ihre Aktionäre.
Wahrscheinlich ein Nullsummenspiel, wenn überhaupt.
Wozu soll das denn gut sein?
Und vor allem: das Ganze schafft nicht eine neue Wohnung. Aber verplempert das Geld, das man in den Neubau stecken könnte.
Fazit?
Die Vergesellschaftung eines großen Teils des Wohnungsbestandes in Berlin – die etwa 230000 Wohnungen sind ca. 17% aller Berliner Wohnungen, mehr nicht – würde jahrelang dauern, sehr viel kosten, rechtlich sehr unsicher sein, keinen Einfluss auf die Mieten haben, Investoren abschrecken, und nicht eine einzige neue Wohnung schaffen!
Dümmer geht´s nimmer!
Aber, um mal Markus Wasmeier zu zitieren: „Geh ma eini schaun mer wie´s aussi kimmt!“ SPD und Grüne wollen wahrscheinlich mit der Linken koalieren, um Berlin zu regieren. Dass das die ehemalige PDS ist, die aus der SED kommt, ist ja schon lange her und stört nicht mehr. Dass sich in der Berliner Linken besonders viele Antisemiten tummeln, muss die selbst regeln, ebenso wie die latente Zusammenarbeit mit Islamisten und die Nähe zur Clanszene – und damit müssen SPD und Grüne dann einverstanden sein.
Das wird schwer, sehr schwer.
Man darf gespannt sein.
Dr. Wolfgang Lipps